Wir erbringen über die Grundleistungen hinaus, folgende zusätzliche kostenpflichtige Leistungen:
● Gerichtsverfahren – Bearbeiten von Gerichtsverfahren, wie z.B. Eintreiben von Hausgeldrückständen, gegen Ansprüche Dritter etc., umfangreiche Korrespondenz mit den anwaltlichen Bevollmächtigten des Eigentümers, Wahrnehmen von Gerichtsterminen u. ä.
● Sonderumlagen – Ermittlung von Gesamtsonder- und Einzelsonderumlagen, Nachricht an die Eigentümer, Sondereinzüge, Einzelbuchungen, Vermögensverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern, wenn dies von Gemeinschaft durch Beschluss bzw. durch den Verwaltungsbeirat genehmigt wurde: ● Nebenkostenabrechnungen – Erstellen von Nebenkosten-einzelabrechnungen gegenüber Mietern der Eigentümer dieser Eigentümergemeinschaft sowie anfallende Folgearbeiten Des Weiteren ● Mahnungen – nach Eintritt des Zahlungsverzugs (bei Hausgeld muss der Rückstand mindestens einem Monatsbetrag entsprechen) |
● Aufwändige Instandhaltung und Instandsetzung – Mitwirkung bei aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in den der Grundleistungen vereinbarten Umfang hinausgehend (z.B. Überwachung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), soweit von dem Verwalter angeboten und von der Gemeinschaft durch Beschluss bzw. durch den Verwaltungsbeirat genehmigt wurde.
● Gehaltsabrechnungen – von Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnung für Haupt-/ nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft nach Aufwand der Steuerkanzlei |
Alle Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sollten weitere „Besondere Leistungen“ zu erbringen gewünscht sein, werden diese gesondert vorab mit der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. mit den Verwaltungsbeiräten vereinbart. |